Ab dem 1. Januar 2025 wird die Erfassung und Meldung von Antibiotika-Anwendungen auch für Hunde und Katzen verpflichtend. Diese neue Regelung basiert auf dem Tierarzneimittelgesetz (TAMG) und erweitert die bisherige Meldepflicht, die bislang nur für Nutztiere galt. Ziel ist es, die EU-weiten Maßnahmen zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen (AMR) zu verstärken. Doch was bedeutet das konkret für Kleintierpraxen und Tierärzte?
Die gesetzlichen Anforderungen auf einen Blick
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- Wer ist betroffen? Die Meldepflicht liegt bei den Tierarztpraxen, nicht bei den Tierhaltern.
- Was wird erfasst? Daten wie der Name des Arzneimittels, die behandelte Tierart, die Anzahl der behandelten Tiere, die Menge und die Dauer der Anwendung müssen elektronisch gemeldet werden.
- Wo werden die Daten gemeldet? Die Erfassung erfolgt in der nationalen Datenbank HI-Tier.
- Warum ist das wichtig? Die EU strebt an, den Gesamtverbrauch antimikrobieller Mittel bis 2030 um 50 % zu reduzieren. Dazu ist eine detaillierte Verbrauchserfassung erforderlich.
IT-Unterstützung für eine reibungslose Umsetzung
Die neuen Anforderungen bedeuten für viele Tierarztpraxen zusätzlichen Aufwand. Mit der Praxissoftware easyVET wird die Umsetzung deutlich einfacher. easyVET wird auch für Hunde und Katzen die direkte Übermittlung der verabreichten Antibiotika an die HIT-Datenbank ermöglichen – diese Funktion wird mit Updates bereitgestellt.
Wir von smpl-IT sorgen gern dafür, dass diese Updates rechtzeitig und reibungslos installiert werden, sodass die neuen Vorgaben problemlos erfüllt werden können. Mit unserem direkten Draht zum easyVET-Support und unserer Erfahrung in der Betreuung von Tierärzten stehen wir dir bei jedem Schritt zur Seite – von der rechtzeitigen Installation der Updates bis hin zur Anpassung deiner Workflows.
Du benutzt noch keine Praxissoftware?
Dann kümmern wir uns gern um die Einführung von easyVET, eine der führenden Komplettlösungen in der Tiermedizin. Wir sorgen für eine nahtlose Integration, damit dein Team die neuen Funktionen sofort effizient nutzen kann.
Was passiert, wenn der Meldepflicht nicht nachgekommen wird?
Die Einhaltung der Meldepflicht ist entscheidend, um Bußgelder und andere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Unvollständige oder verspätete Meldungen gelten als Ordnungswidrigkeit. Wir empfehlen daher, ab sofort alle Antibiotika-Anwendungen bei Hunden und Katzen genau zu dokumentieren.
Wir kümmern uns – für dich und deine Praxis
Die Meldepflicht für Hunde und Katzen ist nur der nächste Schritt. In den kommenden Jahren wird die Verbrauchserfassung auf weitere Tierarten wie Pferde, Schafe und Ziegen ausgeweitet. Bist du bereit auf die neuen Anforderungen vorbereitet?
Unser Team steht dir mit Rat und Tat zur Seite. Kontaktiere uns gern und erfahre, wie wir deine Praxis optimal unterstützen können.
Hilfreiche Links
Wenn du dich näher über die Antibiotika-Meldepflicht und damit verbundenen Anforderungen informieren möchtest, findest du hier nützliche Quellen:
- Antibiotikameldung-Newsticker des BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit)
- HI-Tier